Welche Rechte habe ich als Aktionär*in oder Wandeldarlehensgeber*in?

Deine Rechte als Aktionär*in oder Wandeldarlehensgeber*in richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts und den Statuten der Gesellschaft. Zudem empfehlen wir jedem Unternehmen, auszugebende Aktien in einen Aktionärsbindungsvertrag einzubinden, um wichtige Instrumente wie ein Drag-Along (Mitverkaufspflicht) oder Tag-Along (Mitverkaufsrecht) abzusichern. Die Details setzen die Unternehmen fest - weitere Informationen findest du in den Bestimmungen zur jeweiligen Kampagne.

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